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Streusalzverbot auf Hamburger Gehwegen

Von Arne Plica | 2.Januar 2011

Das neue Jahr startet mit leichtem Tauwetter und beglückt uns im tiefsten Winter mit einem dezenten Frühlingshauch. Nichtsdestotrotz ist die Zeit von Schnee und Eis längst nicht vorbei, aber eine kleine Pause scheint Petrus uns zu gewähren. Wenn erneut Schnee fällt, dann liegt es wieder in der Verantwortung der Hamburger Bürger die Wegflächen vor ihren Häusern mit Streugut zu sichern. Dabei ist es vor allem wichtig, dass der Paragraf 33 des Hamburgischen Wegegesetzes berücksichtigt wird. Dieser verbietet es Fußwege mit umweltschädlichem Salz zu bestreuen.

Streusalz wird nämlich vom Boden aufgenommen und hat negativen Einfluss auf Bepflanzung am Wegesrand. Auch die Tierwelt in Flüssen und Seen kann zu Schaden kommen, denn im Wasser verbreitet sich das Mittel besonders schnell. Für Haustiere besteht die Gefahr einer Entzündung, sollten ihre Pfoten mit Streusalz in Berührung kommen. Anwohner sind daher gut damit beraten sich Streugut zu beschaffen, dass mit dem Gütesiegel „Blauer Engel“ ausgezeichnet worden ist. Dieses ist garantiert salzfrei und enthält anstatt dessen Granulat, Split, Sand oder Kies

Zum Anlass des Jahreswechsels wünsche ich meinen Kunden und Lesern nur das Beste für 2011. Mit offenen Ohren lausche ich auch weiterhin gerne Ihren ehrlich gemeinten Worten und würde mich freuen, auch dieses Jahr ihr kompetenter und persönlicher Dienstleister in Sachen Winter- und Gebäudedienste zu sein.

Ihr Walter Schmeißer

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