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Keine Winterreifen – Versicherung zahlt nicht?

Von Arne Plica | 13.November 2011

Zwar mögen die Themen Frost, Schnee und Straßenglätte uns zurzeit noch relativ fern erscheinen, doch Heiligabend und Neujahr sind nah und die Temperaturen fallen, zumindest des Nachts, schon jetzt unter den Gefrierpunkt. Der erste Schnee kann praktisch täglich erwartet und Wege sowie Straßen zu Rutschbahnen werden. Spätestens jetzt ist die Zeit für den Wechsel von Sommer- auf Winterreifen gekommen.

Wer noch nicht mit Winterbereifung im Straßenverkehr unterwegs ist, fährt, im wahrsten Sinne des Wortes, ein hohes Risiko und gefährdet nicht nur sich selbst, sondern auch andere Autofahrer und Passanten. Seit dem letzten Jahr gilt deshalb in Deutschland auch die allgemeine Winterreifen-Pflicht, nach der sich Autofahrer bei widrigen Wetterbedingungen mit Winterreifen oder M+S-Reifen, unter keinen Umständen aber mit Sommerreifen, fortbewegen dürfen.

© Klaus Steves / PIXELIO

Ein Bußgeld in Höhe von 40 Euro sowie 1 Punkt in Flensburg winken denen, die sich nicht an die Regelung halten und von Ordnungshütern erwischt werden. Schlimmer kann es kommen, wenn sich tatsächlich ein Verkehrsunfall ereignet. In diesem Fall, so informiert der Bundesverband der Versicherungskaufleute, übernimmt die Kfz-Haftpflichtversicherung zwar den Schaden der Gegenseite, aber die Vollkasko-Versicherung kann ihre Leistungen kürzen oder vollständig streichen, wenn der Unfallverursacher auf Sommerreifen unterwegs war.

Versicherungen definieren das Fahren mit Sommer-Pneus im Winter oft als „grob fahrlässig“. Auch, wenn die Reifen eines Fahrzeuges im Profil stark abgenutzt sind, fällt das in die Kategorie des fahrlässigen Handelns. Vor Kürzungen im Schadensfall schützt übrigens auch nicht der Vermerk „Verzicht auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit“ im Versicherungsvertrag. Es lohnt sich also sowohl gesundheitlich als auch finanziell, wenn man frühestmöglich auf Winterreifen wechselt und somit das Risiko für sich und alle anderen Verkehrsteilnehmer auf ein Minimum reduziert.

Ihr Walter Schmeißer

Quelle(n):

versicherungen-blog.net

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