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Rotgoldenes Eis: Rutschgefahr durch fallendes Herbstlaub

Von Arne Plica | 28.September 2012

Die Jahreszeiten wechseln: Vor uns liegt der Herbst, der zwar wärmende Sonnenstrahlen vermissen lässt, aber dafür alle Bäume in ein neues farbenfrohes Gewand hüllt. Die unterschiedlichen Töne von Rot und Gelb sind schön anzuschauen und wecken Vorfreude auf den ersten Schnee und die auch nicht mehr allzu ferne Weihnachtszeit.

Schade nur, dass Birke, Eiche, Linde und Co. ihr schillerndes Blätterkleid im Laufe des Herbstes unbedingt abschütteln müssen und damit Hauseigentümer vor eine folgenschwere Entscheidung stellen: Liegen lassen oder beseitigen? Der bunte Blättersegen ist nämlich gerade bei Feuchtigkeit rutschig wie pures Eis und der Herbst hat ja nicht gerade den Ruf eine trockene Jahreszeit zu sein.

© Gerd Altmann & Hans Braxmeier / PIXELIO

Es ist notwendig, dass alle Gehwege im Umfeld von Wohneigentum umgehend von der tückischen Laubdecke befreit werden, damit schmerzhaften Ausrutschern von Passanten vorgebeugt wird. Verantwortlich ist dafür nach dem Hamburger Wegegesetz in erster Linie der Hauseigentümer, der seine Schuldigkeit jedoch, sollte es sich um ein Mietobjekt handeln, auch auf die örtlich ansässigen Mieter übertragen kann.

§ 29 Reinigung durch die Anliegerinnen und Anlieger

(1) Zur Reinigung der Gehwege sind die Anliegerinnen und Anlieger verpflichtet. Gehwege im Sinne der Vorschriften des Siebenten Teils sind alle öffentlichen, dem Fußgänger- oder Fahrradverkehr dienenden, von der Fahrbahn baulich abgesetzten Wegeanlagen in geschlossener Ortslage.

§ 30 Umfang und Häufigkeit der regelmäßigen Reinigung

(1) Die Reinigungspflicht erstreckt sich auf die Beseitigung von Laub, Unrat und sonstigen Verschmutzungen. Der Kehricht ist aufzunehmen und von den öffentlichen Wegen wegzuschaffen; er darf nicht auf oder in andere Bestandteile der öffentlichen Wege verbracht werden.

Die Laubräumung ist natürlich keine angenehme Freizeitbeschäftigung und das Laub fällt auch nicht von heute auf morgen, sondern in der Regel im Zeitraum von Tagen und Wochen. Vernachlässigt werden sollte diese Arbeit deshalb aber trotzdem nicht. Dafür ist das Verletzungsrisiko einfach zu hoch. Zudem können Klagen die Folge sein, wenn Fußgänger auf laubbedeckten Gehwegen ausrutschen und infolgedessen zu Schaden kommen.

Damit Sie sich wegen solch unangenehmer Szenarien keine Sorgen machen und trotzdem nicht tagtäglich bei Wind und Wetter Blätter haken müssen, bieten wir von WSG Ihnen unseren preiswerten Laubbeseitigungs-Service an. So können Sie die schönen Seiten des Herbstes voll und ganz genießen!

Sehr gerne unterbreite ich Ihnen ein individuelles und kostenfreies Angebot. Schreiben Sie mir einfach eine Email oder rufen Sie mich an. Meine Kontaktdaten finden Sie hier. Ich freue mich darauf, von Ihnen zu hören!

Ihr Walter Schmeißer

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