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Rutschgefahr – Herbstlaub: Was Eigentümer und Mieter beachten müssen

Von Arne Plica | 28.Oktober 2018

Von Bäumen herab gefallendes Laub wird von Passanten leicht unterschätzt. Dabei läuft es sich darauf oft nicht viel weniger gefährlich als auf vereisten Gehwegen im Winter. Gerade die Tatsache, dass die meisten Menschen nicht damit rechnen, auf dem orange-gelben Blattwerk ausrutschen zu können, führt zu Fehleinschätzungen und damit schnell zu Stürzen und Verletzungen.

Für Wohnraumeigentümer und -mieter kann es dann aus rechtlicher Sicht brenzlig werden, wenn sie ihre häuslichen Räumungspflichten vernachlässigt haben. Je nach Schwere der Verletzungen, die Fußgänger sich auf den betreffenden Wegflächen zugezogen haben, kann dann Schadensersatz eingefordert werden.

© pixplosion / pixelio.de

Die Schwierigkeit liegt dabei in der ungenauen Rechtslage. Zwar können Gemeinden die Verantwortung für die Laubbefreiung von Fußgängerwegen an Private weitergeben, doch wann genau und vor allem wie oft diese dann aktiv werden müssen, ist nicht einheitlich geregelt.

Das Verwaltungsgericht Lüneburg entschied jedoch, dass Grundstückseigentümer, trotz der Tatsache, dass laubtragende Bäume zunächst Gemeindeeigentum sind, verpflichtet sind, den Gehweg vor Ihrem Haus von herab gefallenem Blattwerk zu befreien (Az.: 5 A 34 / 07). Eine regelmäßig Reinigung mit einfachen Hilfsmitteln wurde als zumutbar erachtet.

Dies gilt im Übrigen auch für Laub von Bäumen, die im Nachbargarten stehen, solange der daraus resultierende Aufwand nicht über ein „zumutbares Maß“ hinaus geht. In diesem Fall, so empfehlen Experten, sollten Betroffene zunächst den Dialog und erst im nächsten Schritt rechtlichen Beistand suchen.

Dieser kann dann dabei helfen, einen finanziellen Kompensationsanspruch, dessen Höhe im Einzelfall vor Gericht entschieden werden muss, gegen den Nachbarn durchzusetzen.

Herbstlaub sorgt also nicht nur für malerische Landschaften, sondern bringt für Hausbesitzer und -mieter auch einen nicht unerheblichen Verwaltungs- und Räumungsaufwand mit sich. Deshalb helfen wir Ihnen gerne dabei, Ihre Wegflächen zur rechten Zeit und in verlässlicher Regelmäßigkeit von Laub zu befreien, so dass Sie die angenehmen Seiten des Herbstes genießen können.

Fordern Sie einfach ein individuelles und unverbindliches Angebot an und wir melden uns zeitnah bei Ihnen.

Ihr Walter Schmeißer

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