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Laub im Herbst: Glätte ohne Schnee

Von Arne Plica | 25.Oktober 2010

Laub im Herbst: Glätte ohne Schnee

Schneeschieber? Nein, Besen! Wenige sind sich bewusst, dass Rutschgefahr auf öffentlichen, an das Grundstück angrenzenden Wegflächen schon zur Herbstzeit ein ernstzunehmendes Thema ist. Feuchtes Laub ist nicht nur für sorglose Fußgänger ein Risiko.

Im Normalfall haftet der Eigentümer der Wohnanlage für eine ordnungsgemäße Räumung. Handelt es sich um ein Mietobjekt, kann der Vermieter die Mieter anweisen angrenzende, öffentliche Flächen zu räumen. Die Haftung besteht 24 Stunden am Tag, weshalb als Anlieger(in) Sorgfalt geboten ist.

Ausrutschern von Passanten können Schadensersatzforderungen folgen, sollte festgestellt werden, dass Mieter oder Vermieter nachlässig gehandelt haben. Diese Pflichtverhältnisse sind fest im Hamburgischen Wegegesetz verankert:

§ 29 Reinigung durch die Anliegerinnen und Anlieger

(1) Zur Reinigung der Gehwege sind die Anliegerinnen und Anlieger verpflichtet. Gehwege im Sinne der Vorschriften des Siebenten Teils sind alle öffentlichen, dem Fußgänger- oder Fahrradverkehr dienenden, von der Fahrbahn baulich abgesetzten Wegeanlagen in geschlossener Ortslage.

§ 30 Umfang und Häufigkeit der regelmäßigen Reinigung

(1) Die Reinigungspflicht erstreckt sich auf die Beseitigung von Laub, Unrat und sonstigen Verschmutzungen. Der Kehricht ist aufzunehmen und von den öffentlichen Wegen wegzuschaffen; er darf nicht auf oder in andere Bestandteile der öffentlichen Wege verbracht werden.

Bereits im Herbst sollten Anlieger(innen) also die Augen offenhalten und bei Bedarf lieber einmal mehr den Besen schwingen. Unfälle geschehen in der Regel dann, wenn man sie am wenigsten erwartet. Sorglosigkeit muss allerdings nicht unbedingt teuer werden. WSG befreit Ihre Gehwege schnell und zuverlässig vom Laub. Beauftragen Sie und jetzt und Sie profitieren von unseren fairen Aktionsangeboten. Damit Sie sich entspannen können, wenn draußen das Laub fällt.

Ihr Walter Schmeißer

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